Kosten und Krankenkassen
Für viele Eltern und erwachsene Patienten ist das Thema Kosten und Krankenkassen bei Zahnspangen ein rotes Tuch, denn auf Grund der knappen Kassenlage der gesetzlichen Krankenversicherungen bleibt aktuell in jedem Fall ein finanzieller Selbstbehalt für Eltern oder Patienten.
Kosten und Krankenkassen
Seit dem Jahre 2009 sind die zahnmedizinischen Leistungen der Krankenkassen aber immerhin besser vergleichbar geworden. In der Praxis wird nicht jede kieferorthopädische und zahnmedizinische Behandlung von Fehlstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
In den allermeisten Fällen wird durch die Kassen aber immerhin ein Gutteil der Kosten übernommen. Voraussetzung für eine Einreichung bei der zuständigen Krankenkasse ist natürlich der vom behandelnden Arzt ohnehin zu erstellende Heil- und Kostenplan (HKP).
Dieser Heil- und Kostenplan mit der darin ermittelten Einordnung in eine der fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) dient der Krankenkasse dann als Entscheidungsgrundlage.
Hauptkriterien sind hier unter anderem der Schweregrad und das Alter des Patienten bei Behandlungsbeginn. Die KI-Gruppen I und II werden auf Grund der wenig vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigung durch die vorliegenden Fehlstellungen gar nicht finanziell gefördert. Wenn eine Diagnose an der Schwelle von KIG II zu KIG III steht, kann es also sehr sinnvoll sein eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen.